Inklusion Glutenunverträglicher Menschen, Kinder und Senioren!
Habt ihr gewusst, das Menschen die an einer Glutenunverträglichkeit leiden und aufgrund dieser sich an eine strikt Glutenfreie Ernährung halten müssen, in Deutschland in Krankenhäuser, Kitas, Schulen und anderer öffentlicher Einrichtung kein Essen bekommen können, da es kein "Muss" für diese Einrichtungen gibt, für Gluten-erkrankte-Menschen ein Glutenfreies Essen anzubieten?
Glutenerkrankte Menschen müssen sich z.B. im Krankenhaus selbst versorgen, Kinder müssen in der Kita ihr eigenes Essen mitbringen.
Um das zu ändern, hat die Deutsche Zöliakie Gesellschaft eine Unterschriftensammlung gestartet, um auf Bundesebene gesetzlich vor zu schreiben das Glutenerkrankte Menschen in öffentlichen Einrichtungen ebenfalls mit Essen versorgt werden. Ich bitte euch alle an dieser Unterschriftensammlung mit zu machen und auf der DZG-Seite eure Stimme abzugeben. Mit dem folgende Link könnt ihr auf der DZG-Seite direkt zur Petition um diese zu unterschreiben.
Deutsche Zöliakie Gesellschaft e.V.
Warum sicheres glutenfreies Essn so wichtig isl
Deutsche Zöliakie
Gesellschaft e.V.
Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung, deren ,einz;ige. Behandlung in einer lebenslangen strikt
glutenfreien Ernährung besteht. Schon geringste Mengen von Gluten können eine Entzündung des
Dünndarms mit gravierenden gesundheitlichen Folgen auslösen. Trotz der Schwere der Erkrankung
wird Zöliakie in Deutschland oft als harmlose Unverträglichkeit und glutenfreie Ernährung als bloßer
Trend abgetan. Dies führt zu mangelndem Verständnis, fehlendem Angebot und unzureichender
Beachtung der notwendigen Hygienestandards in Küche und Service.
Für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Zöliakie
Menschen mit Zöliakie stoßen tagtäglich auf zahlreiche Hürden, da es bislang weder gesetzliche
Regelungen noch Verantwortliche gibt, die ihre Inklusion sicherstellen. So wird ihre Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt. Selbst in öffe_ntlichen Gemeinschaftseinrichtungen
wie Kitas, Schulen, Universitäten, Heimen, Krankenhäusern oder Werkstätten fehlt fast immer ein
sicheres glutenfreies Essensangebot. Betroffene müssen daher meist ihr eigenes Essen mitbringen,
erleben dadurch häufig Ausgrenzung und essen infolgedessen allein - teils sogar aus Hygiene- oder
Haftungsgründen räumlich getrennt. Zudem können insbesondere junge, alte und kranke Menschen
die Organisation ihrer Verpflegung nicht selbst leisten. Essen ist nicht nur lebensnotwendig, sondern
auch ein wichtiger Teil sozialer Gemeinschaft. Ohne ein Essensangebot werden deshalb Kinder mit
Zöliakie ausgeschlossen, Senioren finden kein geeignetes Pflegeheim, und selbst Kliniken bieten
häufig keine sichere glutenfreie Verpflegung an. Dies alles 'Niderspricht dem Gedanken der Inklusion
und Teilhabe. Zöliakie ist eine anerkannte Behinderung - nach Artikel 3 des Grundgesetztes darf
niemand deswegen benachteiligt werden.
Echte Inklusion ist möglich
Andere Länder sind hier bereits weiter: In Italien beispielsweise garantiert ein Gesetz (Nr. 123/2005)
den Anspruch auf sichere glutenfreie Mahlzeiten bei- öffentlichen und privaten Anbietern von
Gemeinschaftsverpflegung. Während:ltalien damit ein eigenes Gesetz speziell zum Schutz von
Menschen mit Zöliakie geschaffen hat, ist auch in Spanien (Ley 17/2011) sowie in Finnland durch den
Perusopetuslaki (628/1998) und ergänzende nationale Ernährungsrichtlinien die Bereitstellung
sicherer glutenfreier Mahlzeiten in allen öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen verbindlich
geregelt. All diese Gesetze tragen entscheidend dazu bei, dass Menschen mit Zöliakie
gleichberechtigt am soialen Leben teilhaben können, ohne gesundheitliche Risiken oder soziale
Ausgrenzung. Es ist an der Zeit, dass auch Deutschland diesen Schritt geht.
Rechtliche Begründung unserer Forderung
Bislang fehlt in Deutschland ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen für die sichere Bereitstellung
glutenfreier Verpflegung in öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen. Da es sich um ein bundesweites
Problem handelt, ist eine einheitliche Regelung auf Bundesebene nötig, um für Bund, Länder und
Kommunen klare Vorgaben und Zuständigkeiten zu schaffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist
nach der UN-Behindertenrechtskonvention (insbesondere Artikel 9, 19 und 24), nach Artikel 3 Absatz
3 Satz 2 des Grundgesetzes sowie den Zielen des SGB IX verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Verpflegung in
öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen, denn Teilhabe endet nicht am Tellerrand!
Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V., Kupferstr. 36, 70565 Stuttgart, www.dzg-online.de, info@dzg-online.de, 0711 459981 - 0
